Q8 electric - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Angebote zu Q8-electric-Dienstleistungen der KPL und für alle
Bestellungen hiervon.
Zusammen mit dem Registrierungsformular, der
Antragseingangsbestätigung, der Teilnahmebestätigung und allen
Sonderbedingungen stellen die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen den vollständigen Vertrag zwischen den
Parteien in Zusammenhang mit der Erbringung von
Q8-electric-Dienstleistungen dar. Der Vertrag ersetzt alle vorherigen
schriftlichen und mündlichen Mitteilungen, Vereinbarungen und
Verträge in diesem Zusammenhang. Bei Widersprüchen zwischen den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den
Sonderbedingungen haben die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern keine anderslautende Bestimmung
mit ausdrücklichem Verweis auf den betreffenden Artikel der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt, von dem
abgewichen wird.
Wenn die Parteien bereits einen Q8-Liberty-Vertrag unterzeichnet haben,
gelten diese Bedingungen als Liberty-Sonderbedingungen (gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Q8-Liberty-Karten) in
Zusammenhang mit dem Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Q8-Liberty-Karten und den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Q8-Liberty-Karten Vorrang, sofern im
Folgenden keine anderslautende Bestimmung mit Verweis auf den betreffenden
Artikel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Q8-Liberty-Karten vorliegt, von dem abgewichen wird.
Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens zur Bestätigung, dass
der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
der Q8-electric-App und/oder im Registrierungsformular aufgerufen hat und
akzeptiert, bestätigt er ausdrücklich, dass er die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und sich mit ihnen
einverstanden erklärt. Diese Einverständniserklärung
beinhaltet auch, dass der Teilnehmer vorbehaltlos auf die Anwendbarkeit
seiner eigenen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen
verzichtet. Unbeschadet des Artikels 16 (Änderungen) kann das Abkommen
nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien schriftlich geändert
werden.
Innerhalb der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
eingerahmte Bestimmungen, vor denen das Akronym „B2B" steht, nur
für Verträge, die mit Unternehmen im Sinne von Artikel 1 des
luxemburgischen Handelsgesetzbuches geschlossen werden. Bestimmungen, vor
denen das Akronym „B2C" steht, gelten nur für Verträge, die
mit Verbrauchern im Sinne von Artikel L. 010-1 des luxemburgischen
Verbrauchergesetzbuches geschlossen werden. Die anderen Bestimmungen der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für
Unternehmen als auch für Verbraucher im Sinne des luxemburgischen
Handels- und Verbrauchergesetzbuches.
1. Begriffsbestimmungen
Die nachstehenden Begriffsbestimmungen haben folgende Bedeutung, außer
wenn aus dem Kontext der betreffenden Bestimmung unmissverständlich
hervorgeht, dass diese Bedeutung in der betreffenden Bestimmung nicht
zutrifft:
„Allgemeine Geschäftsbedingungen":
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Das vorliegende Dokument mit dem Titel „Allgemeine
Geschäftsbedingungen Q8 electric" und die beiliegende
Datenschutzerklärung.
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„Antragseingangsbestätigung":
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Die von KPL gesendete Antragsempfangsbestätigung, mit
der ein ausgefülltes Antragsformular übermittelt
wird, in dem die gewählten Spezifikationen und alle
geltenden Rabatte aufgeführt sind. Der Antrag muss mit
einem Klick auf den eingefügten Link bestätigt
werden.
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„Benutzername":
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Identifikationscode eines Karteninhabers oder Teilnehmers,
mit dem er die Plattform oder Q8-electric-App nutzen kann.
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„Consumers":
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Verbraucher im Sinne von Artikel L. 010-1 des
luxemburgischen Verbrauchergesetzbuches.
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„Datenschutzerklärung":
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Die in Artikel 15 bezeichnete Datenschutzerklärung,
die sich auf die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bezieht. Die
Datenschutzerklärung ist ein wesentlicher Bestandteil
des Vertrags und legt die Datenschutzpflichten von KPL in
ihrer Eigenschaft als für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher im Sinne der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.
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„Dokumentation":
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Online- und/oder Papierinformationen, die KPL den
Teilnehmern und/oder Karteninhabern regelmäßig
zur kostenlosen Einsichtnahme zur Verfügung stellt und
die u. a. weitere Informationen über die Beantragung
und Verwendung der Q8-electric-Karte durch die Teilnehmer
und/oder Karteninhaber enthalten
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„E-Fakturierung":
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Ausstellung einer E-Rechnung auf elektronischem Weg.
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„E-Rechnung":
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Eine Rechnung, die in einem von KPL festgelegten
elektronischen Format ausgestellt und versendet wird.
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„Heimladedienstleistungen":
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Dienstleistungen zur Zahlungsabwicklung von
Ladevorgängen der Beschäftigten des Teilnehmers
bei sich zuhause entsprechend den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, wenn der Teilnehmer seinen
Beschäftigten deren Heimladevorgänge erstatten
möchte.
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„Höhere Gewalt":
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Eine Handlung oder ein Ereignis, welche(s) sich den
angemessenen Einflussmöglichkeiten einer Partei, ihrer
Vertreter oder ihrer Auftragnehmer entzieht und die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten der betreffenden
Partei ganz oder teilweise verhindert, ob zeitweilig oder
in sonstigem Maße, so unter anderem Katastrophe,
Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Naturgewalt,
Pandemie, tatsächlicher oder angedrohter
Terrorangriff, Kriegshandlungen, Sabotage, Explosion,
Tumult, Unruhen, Aufstand, Revolution und Streik,
Aussperrung oder Arbeitskampf, Eingriff von hoher Hand,
Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Mangel an
Arbeitsmitteln, Versorgungsausfall durch einen Anbieter
(unter anderem Strom-, Gas-, Telekommunikationsanbieter),
wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist,
sowie jede Handlung oder Unterlassung von Seiten Dritter,
welche sich den angemessenen Einflussmöglichkeiten der
betreffenden Partei entzieht.
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„Imprevision":
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eine normale und vernünftigerweise nicht vorhersehbare
Handlung oder ein Ereignis, das nicht auf das Verschulden
einer der Parteien zurückzuführen ist und das die
Erfüllung der Verpflichtung(en) durch eine der
Parteien erheblich erschwert oder verschlimmert und dadurch
das vertragliche Gleichgewicht ernsthaft stört, wie z.
B., aber nicht ausschließlich, Änderungen der
Rohstoffpreise, Rohstoffmangel oder Preisanpassungen durch
Lieferanten.
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„Karteninhaber":
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Jede natürliche Person im Alter von mindestens 18
Jahren, die von dem Teilnehmer auf der Plattform als
befugter Benutzer bezeichnet ist und auf die eine Ladekarte
ausgestellt ist.
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„KPB":
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Kuwait Petroleum (Belgium) AG/NV, Gesellschaftssitz:
Brusselstraat 59, bus 1, B-2018 Antwerpen, RJP Antwerpen
(Abteilung Antwerpen), USt-IdNr. BE0404.584.525.
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„KPL":
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Kuwait Petroleum (Luxembourg) SA, Gesellschaftssitz: Rue de
l'Industrie 12, L-8069 Bertrange, RCS Luxemburg B49456,
USt-IdNr.LU 16241579.
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„KPN":
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Kuwait Petroleum (Nederland) BV, Gesellschaftssitz:
Schenkkade 50, NL-2595 AR Den Haag, Handelskammer Nr.
24025263, USt-IdNr. NL 001250590B01.
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„Kuwait Petroleum Group":
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Jede juristische Person oder Gruppe juristischer Personen,
die direkt oder indirekt von der Kuwait Petroleum Europe BV
kontrolliert wird.
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„Kreditlimit":
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der Höchstbetrag, für den Q8-electric-Services
vom Teilnehmer erworben werden kann
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„Ladedienstleistungen":
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Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Nutzung von
Ladestationen im Netz mit einer Ladekarte,
einschließlich der Zuteilung und Verwaltung von
Ladekarten, der Erfassung und Verarbeitung der Daten aus
den Ladevorgängen sowie der Verwaltung und
Zahlungsabwicklung der Ladevorgänge mit dem Inhaber
der Ladestation und dem Teilnehmer.
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„Ladekarte":
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Ein von KPL ausgestelltes Medium mit einmaliger
Identifikationsnummer, das
Nutzungszugang zu den Ladestationen im Netz verschafft
. Bei diesem Medium kann es sich um eine Q8-electric-Karte
oder die Q8-electric-App handeln.
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„Ladestation":
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Vorrichtung, die dazu genutzt werden kann, die Batterie
eines Elektrofahrzeugs zu laden.
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„Q8 Liberty, Small & Large Business":
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Q8-Liberty-Kunden, natürliche Personen, die
selbständig eine Erwerbstätigkeit ausüben,
oder Unternehmen, bei denen es sich um Klein- oder
Kleinstunternehmen im Sinne von Artikel 3 der
großherzoglichen Verordnung vom 16. März 2005
zur Begriffsbestimmung von Kleinst-, Klein- und mittleren
Unternehmen (KMU) handelt und Unternehmen, bei denen es
sich nicht um Kleinunternehmen im Sinne von Artikel 3 der
großherzoglichen Verordnung vom 16. März 2005
zur Begriffsbestimmung von Kleinst-, Klein- und mittleren
Unternehmen handelt.
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„MSP":
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Mobilitätsdienstleister, ein Unternehmen, das
Ladekarten ausstellt und seinen Kunden
E-Mobilitätsdienstleistungen und -produkte anbietet.
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„Netz":
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Das gemeinsame Netz, das aus dem Q8-electric-Netz und dem
Partner-Netz gebildet wird.
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„Partei" oder „Parteien":
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KPL und/oder der Teilnehmer, je nach Kontext.
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„Partner-Netz":
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Alle Ladestationen, an denen die Ladekarte genutzt werden
kann und die nicht zu dem Q8-electric-Netz gehören,
das auf der Website, in der Q8-electric-App und/oder auf
der Plattform aufgeführt ist.
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„Passwort":
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Das Passwort eines Karteninhabers oder Teilnehmers für
den Zugang zur Q8-electric-App oder Plattform und zu ihrer
Nutzung.
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„Plattform":
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Online-Plattform für „Q8 Liberty, Small &
Large Business"-Kunden auf
https://electric.q8.lu
, auf welcher der Teilnehmer die Ladekarten und
Ladestationen registrieren und verwalten sowie die
Ladevorgänge überprüfen kann.
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„Q8 electric":
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Das komplette Dienstleistungs- und Produktangebot der
Kuwait Petroleum Group in Zusammenhang mit dem Laden von
Elektrofahrzeugen.
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„Q8-electric-App":
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Smartphone-Anwendung, mit welcher der Teilnehmer die
Ladekarten und Ladestationen verwalten sowie die
Ladevorgänge überprüfen kann. Diese App ist
für Apple iOS und Android erhältlich.
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„Q8-electric-Karte":
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Die von KPL oder einem Mitglied der Kuwait Petroleum Group
unter dem Namen „Q8-electric-Karte" ausgestellte
Karte, die dazu dient, Zugang zu den Ladestationen im Netz
zu bieten.
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„Q8-electric-Dienstleistungen":
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Die von KPL gebotenen Lade-, Heimlade-, Verwaltungs- und
sonstigen Dienstleistungen in Zusammenhang mit Q8 electric
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder besondere Bedingungen.
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„Q8 Liberty" oder „Liberty":
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Tankkarten-Dienstleistungsangebot von KPL für
Geschäftskunden wie unter
https://www.q8liberty.lu/
näher beschrieben.
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„Q8-Netz":
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Alle von KPB, KPN oder KPL verwalteten Ladestationen.
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„Registrierungsformular":
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Das Online- oder Druck-Registrierungsformular, das KPL den
Kunden der Kategorie „Consumer" in der
Q8-electric-App und den „Q8 Liberty, Small &
Large Business"-Kunden per E-Mail oder auf der Plattform
zur Verfügung stellt, damit diese sich für Q8
electric registrieren können.
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„Sonderbedingungen":
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Schriftlich zwischen den Parteien vereinbarte
zusätzliche, ergänzende oder abweichende
Bedingungen, die wesentlicher Bestandteil des Vertrags
sind.
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Sicherheit:
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eine Bankgarantie, Bürgschaft oder eine andere
finanzielle Sicherheit in einer von der KPL akzeptierten
Form.
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„Teilnahmebestätigung":
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Die von KPL gesendete schriftliche Bestätigung, dass
KPL die Antragsbestätigung oder die Registrierung des
Teilnehmers in der Q8-electric-App annimmt.
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„Teilnehmer":
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Natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren
oder eine juristische Person, die einen Vertrag mit KPL
unterzeichnet.
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„Vertrag":
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und gegebenenfalls das Registrierungsformular, die
Antragseingangsbestätigung, die
Teilnahmebestätigung und die geltenden
Sonderbedingungen
.
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„Verwaltungsdienstleistung":
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Dienstleistung, die darin besteht, die administrative
Unterstützung des B2B-Kunden (Arbeitgeber) durch KPL
in Zusammenhang mit den Q8-electric-Dienstleistungen im
Sinne des nachstehenden Artikels 9 zu erbringen.
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„Website":
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www.q8.lu/electric
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„Zugangsmittel":
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Benutzename und Passwort
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2. Teilnahme
2.1 Um die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen
Dienstleistungen von Q8 electric erwerben zu können, muss der Kunde
ein Anmeldeformular ausfüllen, das KPL zur Genehmigung gemäß
den Bestimmungen dieses Artikels vorgelegt werden muss. Die Bestimmungen
für Angebote, Bestellungen und das Zustandekommen eines Vertrages in
Bezug auf bestimmte Q8 electric-Dienstleistungen, die nicht in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind, können in den
Besonderen Geschäftsbedingungen für diese speziellen
Q8-electric-Dienstleistungen anders geregelt werden.
2.2 Kunden der Kategorie „Q8 Liberty, Small & Large Business"
können einen Antrag auf Zugang zu den Q8-electric-Dienstleistungen
stellen, indem sie das Registrierungsformular ausfüllen und zudem
bestätigen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
eventuellen Sonderbedingungen gelesen haben und akzeptieren. Nach
Ausfüllen und Einsenden des Registrierungsformulars und nach Erhalt
der Antragseingangsbestätigung ist der Kunde aufgefordert, diesen
Antrag ausdrücklich zu Händen von KPL zu bestätigen.
2.3 Kunden der Kategorie „Consumers" können den Antrag in
der Q8-electric-App stellen, indem sie eine gültige Zahlungsart mit
ihrem Kundenkonto verknüpfen und zudem bestätigen, dass sie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuellen Sonderbedingungen
gelesen haben und akzeptieren. Die Zahlungsart muss unbedingt eine
Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Wochen haben, um die Zahlung
für die Ladevorgänge während des laufenden Kalendermonats
sicherzustellen.
2.4 Der Vertrag zwischen einem Teilnehmer und KPL tritt nicht in Kraft,
solange KPL keine Teilnahmebestätigung gesendet hat. Erst dann
erhält der Teilnehmer einen Benutzernamen und ein Passwort, um die
Plattform, die Q8-electric-App und die erworbenen
Q8-electric-Dienstleistungen während der Dauer des Vertrags zu nutzen.
Kunden der Kategorie „Consumers" können ihr eigenes Passwort
festlegen, wenn sie sich für die Q8-electric-App registrieren.
2.5 KPL hat das Recht, den Antrag auf Teilnahme und auf Zugang zu weiteren
Q8-electric-Dienstleistungen nach Prüfung aller Fakten und Faktoren,
die aus gutem Grund als relevant zu betrachten sind, zu verweigern oder an
bestimmte Bedingungen zu knüpfen (zum Beispiel Berichtigung falscher
Angaben, Sicherheitsleistungen, Lastschriftauftrag,
Einzugsermächtigung usw.).
2.6 Der Teilnehmer garantiert, dass alle Angaben, die er KPL mitteilt (wie
Kreditkartenangaben), aktuell, vollständig und korrekt sind und dies
auch während der Dauer des Vertrags bleiben und dass er zudem
berechtigt ist, KPL diese Angaben mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet
sich, KPL unverzüglich schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail
unter folgender Adresse alle Änderungen an den genannten Angaben zu
melden: [email protected].
2.7 Der Teilnehmer muss den Karteninhabern die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und eventuellen Sonderbedingungen
übermitteln und dafür sorgen, dass sie sich an diese Bedingungen
halten. Der Teilnehmer garantiert, dass die Karteninhaber die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuellen Sonderbedingungen
jederzeit so erfüllen, als wären sie selbst Teilnehmer im Sinne
dieses Vertrags.
3. Erbringung der Q8-electric-Dienstleistungen
3.1 KPL verpflichtet sich, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen,
um dem Teilnehmer die von ihm erworbenen Q8-electric-Dienstleistungen
gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu erbringen.
3.2 Sofern keine ausdrücklich anderslautende Vereinbarung vorliegt,
ist KPL unter angemessenen Anstrengungen an die Erfüllung ihrer
Pflichten in Zusammenhang mit den Q8-electric-Dienstleistungen und nicht an
eine Ergebnispflicht, KPIs oder SLA-Bedingungen gebunden.
3.3 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist KPL jederzeit ohne gerichtliche
Intervention oder vorherige Mahnung und ohne, dass sich hieraus
Schadenersatzansprüche ergeben, dazu berechtigt, die Erbringung der
Q8-electric-Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn der
Teilnehmer eine oder mehrere vertragliche Pflichten versäumt oder wenn
andere Umstände eintreten, die die sofortige Aussetzung des Vertrags
rechtfertigen. KPL wird stets alles in ihren Kräften Stehende tun, um
den Teilnehmer so schnell wie möglich über jede Aussetzung
aufgrund besonderer Umstände gemäß Artikel 18.2. der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Da eine Aussetzung
dringlich sein kann, ist es denkbar, dass eine Benachrichtigung erst nach
erfolgter Aussetzung möglich ist.
4. Zuteilung von Ladekarten
4.1 Kunden der Kategorie „Consumers" können über die
Q8-electric-App eine Q8-electric-Karte anfordern. Q8 Liberty, Small &
Large Business Kunden können ihre Karten über die Plattform
beantragen und verwalten.
4.2 Die angeforderten Q8-electric-Karten werden innerhalb von vierzehn
Kalendertagenan die in der Q8-electric-App angegebene Adresse gesandt.
4.3 Q8 Liberty-, Small- und Large-Business-Kunden schulden der KPL für
jede ausgestellte Q8-electric-Karte die entsprechende Gebühr für
die Verwaltungskosten, d.h. 1,65 € pro Q8 Electric Card, ohne MwSt.,
pro Monat. Wenn eine Q8-electric-Karte aus irgendeinem Grund ersetzt werden
muss, kann KPL die gleichen Kosten in Rechnung stellen.
4.4 Die Teilnehmer können über die Plattform zusätzliche
Benutzerkonten für Karteninhaber anlegen, indem sie hierzu alle
Schritte ausführen und die erforderlichen Felder ausfüllen. Die
Karteninhaber erhalten eine separate E-Mail mit ihrem Benutzernamen und
einem Passwort, das sie für die Q8-electric-App einrichten
können. Die E-Mail wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die der
Teilnehmer auf der Plattform angegeben hat.
4.5 Um die Q8-electric-App zu benutzen, muss der Karteninhaber ein
kompatibles Mobilfunkgerät mit Internetverbindung haben, das die
aktuellen Software- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. KPL
empfiehlt, das Mobilfunkgerät mit einem PIN-Code, Muster,
Fingerabdruck oder einer Touch ID oder Face ID zu sichern. Wenn der
Karteninhaber die Q8-electric-App mit seinem Benutzerkonto auf der
Plattform verknüpfen möchte, wird er aufgefordert, sein Passwort
einzugeben. Der Karteninhaber haftet persönlich dafür, dass sein
Passwort geheim bleibt. Sobald der Karteninhaber Grund zu der Annahme hat,
dass sein Passwort in fremde Hände gelangt ist, muss er KPL
benachrichtigen und sein Passwort unverzüglich ändern.
4.6 Q8-electric-Karten bleiben stets Eigentum von KPL. Die Gefahr in
Verbindung mit Q8-electric-Karten, Benutzernamen und Passwörtern geht
in dem Augenblick, in dem diese durch KPL oder im Auftrag von KPL an einen
Karteninhaber gesandt beziehungsweise gesendet werden, auf den Teilnehmer
über. Der Teilnehmer haftet für die sichere und vertrauliche
Nutzung und Aufbewahrung dieser Q8-electric-Karten und der hiermit
verbundenen Angaben, damit die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung
so gering wie möglich bleibt. Q8-electric-Karten dürfen in keinem
Fall unbeaufsichtigt in Fahrzeugen oder an anderer Stelle
zurückgelassen werden.
4.7 Falls eine Ladekarte verloren geht, gestohlen oder missbräuchlich
genutzt wird oder mit hoher Wahrscheinlichkeit missbraucht wurde, muss der
Teilnehmer die Karte sofort in der Q8-electric-App oder auf der Plattform
sperren. Der Teilnehmer haftet weiter für alle
Q8-electric-Dienstleistungen, die bis zu 48 Stunden nach Sperrung der
Ladekarte hiermit gekauft werden. Der Teilnehmer hat das Recht, eine
Ladekarte jederzeit aus gleich welchem Grund sperren zu lassen. Der
Teilnehmer kann jede Q8-electric-Karte eigenhändig in der
Q8-electric-App oder auf der Plattform sperren.
4.8 Ein Karteninhaber gilt als vom Teilnehmer berechtigt, die
Q8-electric-Karte zu benutzen. Der Teilnehmer haftet dafür, dass keine
Q8-electric-Karte im Besitz einer Person bleibt, die nicht mehr dazu
berechtigt ist, die Q8-electric-Karte zu benutzen.
4.9 Der Teilnehmer garantiert KPL, dass seine Ladekarten nicht
gefälscht, kopiert oder in irgendeiner Weise manipuliert werden. Der
Teilnehmer muss alle Käufe bezahlen, die mit einer gefälschten,
kopierten oder manipulierten Q8-electric-Karte getätigt werden,
einschließlich aller möglichen Schäden, die sich aus der
missbräuchlichen Nutzung von Ladekarten nach ihrem Versand an den
Teilnehmer oder die Karteninhaber ergeben.
5. Nutzung einer Ladekarte und Q8-electric-Karte
5.1 Eine Ladekarte ist nur für den persönlichen Gebrauch durch
einen Karteninhaber gedacht, um Ladedienstleistungen von KPL im Auftrag des
Teilnehmers und in dem zwischen den Parteien vereinbarten Rahmen zu kaufen.
Der Teilnehmer muss alle Ladedienstleistungen bezahlen, die mit der
Ladekarte bezogen wurden.
5.2 Der Karteninhaber muss jede Q8-electric-Karte vor ihrem erstmaligen
Gebrauch in der Q8-electric-App aktivieren. Falls die Q8-electric-App mit
einem mobilen Datennetz verbunden ist, kann sie mobile Daten verwenden. KPL
haftet in keinem Fall für Kosten, die durch eine Datennutzung infolge
des Gebrauchs der Q8-electric-App anfallen.
5.3 Außer in dem Fall, dass die Ladekarte entsprechend den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesperrt oder der Zugang
mit ihr ausgesetzt oder beendet ist, bietet die Ladekarte Nutzungszugang zu
den Ladestationen im Netz. Die Ladekarte dient dem Karteninhaber als
Authentifizierungsmittel.
5.4 Ladestationen dürfen nur entsprechend den Anweisungen benutzt
werden, die der Eigentümer der Ladestation erteilt oder die an der
Ladestation angebracht sind.
5.5 Der Teilnehmer muss jede Störung in Zusammenhang mit den
Ladestationen und den Q8-electric-Dienstleistungen unverzüglich
über die Q8-electric-App, die Plattform, die Website oder per E-Mail
an [email protected] bei KPL
melden. Unter keinen Umständen darf der Teilnehmer eine Störung
missbräuchlich ausnutzen.
5.6 Die Geschäftsbedingungen des Betreibers der betreffenden
Ladestation gelten für die Nutzung der Ladestationen im Partner-Netz
(unter anderem auch für die Verwaltung der Zahlungsabwicklungen zu den
Ladevorgängen und für die Verarbeitung der Daten des
Karteninhabers). Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich über diese
Geschäftsbedingungen zu informieren und sich an sie zu halten. Kommt
der Teilnehmer dieser Pflicht nicht oder nicht vorschriftsmäßig
nach, verstößt er damit gegen seine vertragliche Pflicht
gegenüber KPL. Der Teilnehmer kann KPL nicht für Schäden
haftbar machen, die der Teilnehmer oder der Karteninhaber erlitten hat,
weil er sich nicht an die Geschäftsbedingungen des Betreibers der
Ladestationen im Partner-Netz gehalten hat. Der Teilnehmer hält KPL
gegen alle Forderungen von Seiten eines Mitglieds des Partner-Netzes
schadlos, die sich aus der Nichteinhaltung solcher
Geschäftsbedingungen ergeben.
5.7 KPL garantiert nicht, dass die Ladestationen in dem Netz jederzeit
unterbrechungs- und/oder störungsfrei funktionieren oder jederzeit
verfügbar sind. KPL leistet ferner keine Garantie für die
Netzdichte oder Zugänglichkeit der Ladestationen.
5.8 KPL wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die
Übersicht der zum Netz gehörenden Ladestationen auf der Website,
in der Q8-electric-App und/oder auf der Plattform aktuell zu halten. KPL
leistet auch keine Garantie für die Richtigkeit der Informationen auf
der Website, in der Q8-electric-App und/oder auf der Plattform. KPL hat
jederzeit das Recht, Ladestationen hinzuzufügen oder aus dem
Q8-electric-Netz oder dem Partner-Netz herauszunehmen.
6. Heimladedienstleistungen
6.1 Wenn die Parteien vereinbart haben, dass KPL Heimladedienstleistungen
erbringt, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht
speziell hierzu Sonderbedingungen vereinbart wurden.
6.2 Der Teilnehmer erkennt an, dass er für die Installation der
Ladestation und für deren Anschluss an die Plattform gemäß
allen von KPL vorgegebenen Anweisungen und Dokumenten verantwortlich ist.
6.3 Der Teilnehmer garantiert, dass alle Daten, die mit den Systemen oder
der Infrastruktur des Teilnehmers und seiner Beschäftigten
verarbeitet, gespeichert und an KPL übertragen werden, jederzeit
aktuell, vollständig, korrekt und frei von Dateien sind, die
Schadware, Viren, schädliche Daten oder schädliche Programme
enthalten können.
7. Verwaltungsdienstleistung
7.1 Wenn die Parteien vereinbart haben, dass KPL den Arbeitgeber durch
Begleichung der Auslagenersatzforderungen administrativ unterstützt,
damit er bei der administrativen Bearbeitung der
Q8-electric-Dienstleistungen seine Beschäftigten entlasten kann,
gelten die folgenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht speziell
hierzu Sonderbedingungen vereinbart wurden.
7.2 Der Arbeitgeber trägt die Angaben seiner Beschäftigten (Name,
Bankkontonummer) und die Angaben der bei den Beschäftigten
installierten „Heimladestationen" ein, für die er die
Verwaltungsdienstleistung auf der Plattform in Anspruch nehmen möchte.
Einmal im Monat exportiert Q8 für jeden Arbeitgeber von der Plattform
aus eine Liste der Ladevorgänge an Heimladestationen. Diese Liste
enthält folgende Informationen pro Arbeitgeber: die Ladevorgänge,
die kWh, den Preis für den betreffenden Monat sowie den Namen und die
Bankkontonummer des betreffenden Beschäftigten. Diese Liste ist eine
sogenannte Auslagenersatzforderung, auf deren Grundlage KPL ihre Bank dazu
anweist, den betreffenden Beschäftigten des Arbeitgebers
Auslagenersatz zu zahlen. Für diese Verwaltungsdienstleistung wird dem
Arbeitgeber ein monatlicher Betrag in Rechnung gestellt, der sich aus der
Summe aller von KPL bezahlten Auslagenersatzrechnungen (von denen eine
Kopie übermittelt wird) und einer Bearbeitungsgebühr pro
Beschäftigten zusammensetzt. Bei einem Streitfall kann der Arbeitgeber
oder der Beschäftigte sich an den Kundendienst wenden:
7.3 KPL begleicht die Auslagenersatzforderung des Beschäftigten, bevor
KPL den entsprechenden Betrag vom Arbeitgeber erhalten hat, nach
entsprechender Fakturierung der Verwaltungsdienstleistung und Ausstellen
der Rechnung an den Arbeitgeber. Das Zahlungsziel dieser Rechnung
beträgt beträgt 9 (neun) Kalendertage nach Rechnungsdatum, sofern
nicht anders vereinbart..
8. Sperrung der Karten
8.1. Sperrung auf Ersuchen des Teilnehmers oder durch den Teilnehmer:
i. Der Teilnehmer hat das Recht, die Karte jederzeit und aus jedem Grund
sperren zu lassen. Wenn ein Karteninhaber nicht mehr autorisiert ist oder
eine Karte/ein Smartphone verloren/gestohlen wurde, muss die Karte auf
jeden Fall gesperrt werden.
ii. Der Antrag des Teilnehmers auf Sperrung einer Karte ist telefonisch
beim Kundendienst zu stellen. Die Kontaktdaten stehen auf der Website zur
Verfügung und sind auch in Artikel 12 der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen enthalten.
iii. Wenn der Antrag auf Sperrung der Karte telefonisch gestellt wird, muss
das Mitglied dem Kundendienst die vollständige Kartennummer zusammen
mit persönlichen Identifikationsdaten mitteilen, die zur
Identifizierung der zu sperrenden Karte beitragen können. Die Angabe
falscher Informationen kann dazu führen, dass die falsche Karte
gesperrt wird, so dass das Mitglied allein für die mit der zu
sperrenden Karte erworbenen Q8 Electric-Dienstleistungen haftet.
iv. Jeder telefonische Antrag des Mitglieds auf Sperrung einer Karte wird
anschließend so schnell wie möglich schriftlich an KPL
bestätigt. Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem KPL die schriftliche
Bestätigung erhält, haftet das Mitglied nicht mehr für die
mit der gesperrten Karte erworbenen Q8 Electric-Dienstleistungen.
v. KPL unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Karte innerhalb von
vierundzwanzig (24) Stunden nach dem schriftlichen Antrag des Teilnehmers
zu sperren.
vi. Über die Plattform kann der Teilnehmer eine Karte auch selbst
sperren, und zwar gemäß den in der dem Teilnehmer zur
Verfügung gestellten Dokumentation beschriebenen Modalitäten.
8.2. Sperrung auf Initiative von KPL:
i. Unbeschadet anderer Rechte, die KPL aufgrund des Vertrags, des Gesetzes
oder anderweitig zustehen, hat KPL jederzeit das Recht, eine Karte sofort
zu sperren und ihre Rückgabe zu verlangen (und/oder die
Neuausstellung, den Ersatz oder die Verlängerung einer Karte zu
verweigern), wenn:
- der Teilnehmer Rechnungen nicht spätestens bis zum
Fälligkeitstag der Zahlungsfrist bezahlt;
- die Rechnungen des Mitglieds von einem Dritten bezahlt werden, ohne dass
eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien und
diesem Dritten vorliegt;
- der Teilnehmer sein Kreditlimit erreicht hat;
- die Sicherheiten, die der Teilnehmer der KPL gestellt hat, keine
ausreichende Sicherheit bieten, verfallen sind, unzureichend geworden sind
oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KPL zurückgezogen oder
geändert worden sind;
- in den in Artikel 11.2. beschriebenen Situationen;
- die betrügerische Verwendung einer Karte oder jedes Problem, das die
Sicherheit der Karte beeinträchtigt;
- die Karte während eines zusammenhängenden Zeitraums von
zwölf (12) Monaten nicht benutzt wurde;
- die Karte wird als defekt befunden; und/oder
- die Zugangsmittel auf unzulässige Weise verwendet werden.
9. Einkaufslimit und Kreditlimit
9.1. Für Q8 Liberty-Kunden gelten die Bestimmungen von Q8 Liberty in
Bezug auf den Einkaufsrahmen und die Kreditlimite. Diese Limits gelten
kumulativ für Einkäufe über die Q8-electric-Karte, die
Q8-Liberty-Karte und über Mobile Refuelling (wie in den Allgemeinen
Bedingungen für Q8-Liberty-Karten definiert).
9.2. Für „Small & Large Business" Kunden wird das
Kreditlimit von KPL auf der Grundlage verschiedener Faktoren (z.B.
Häufigkeit der Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Bonität
des Teilnehmers, Höhe der geleisteten Sicherheit usw.) festgelegt und
kann von KPL jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.
KPL wird den Teilnehmer anschließend schriftlich über jede
Änderung des Kreditlimits informieren.
9.3. KPL behält sich das Recht vor, bei der Einrichtung und
während der Laufzeit des Kreditlimits vom Teilnehmer Sicherheiten zu
verlangen. Die Stellung von Sicherheiten berührt nicht die Haftung des
Teilnehmers aus diesem Vertrag.
9.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die KPL schriftlich über jede
Änderung seiner Tätigkeit, seiner Unternehmens- oder
Konzernstruktur und/oder seines geschätzten Jahresvolumens zu
informieren, die eine Änderung des Kreditrahmens erforderlich machen
könnte, um eine mögliche Sperrung der Karten zu vermeiden.
9.5. Unbeschadet sonstiger Rechte der KPB aus dem Vertrag oder aus dem
Gesetz ist die KPL berechtigt, wenn die vom Teilnehmer geleistete
Sicherheit abgelaufen ist, unzureichend geworden ist oder ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der KPL zurückgezogen oder geändert
wurde, nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den
Teilnehmer zu verlangen, dass der Teilnehmer unverzüglich (a)
Rechnungen bezahlt, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist; (b)
zusätzliche Sicherheiten leistet und/oder bestehende Sicherheiten
erhöht; und/oder (c) eine Änderung der Geschäftsbedingungen
(wie Zahlungsfrist und Rabatte) akzeptiert. Kommt der Teilnehmer diesen
Anforderungen nicht nach, hat KPL das Recht, den Vertrag gemäß
Artikel 11.2 zu kündigen.
9.6. Bei Beendigung der Vereinbarung gibt die KPL die Sicherheiten unter
der Voraussetzung frei, dass alle Verpflichtungen des Teilnehmers aus der
Vereinbarung erfüllt wurden. Bis zur Freigabe der Sicherheiten
können die vom Teilnehmer geleisteten Sicherheiten von der KPL zur
Verrechnung mit Beträgen verwendet werden, die der Teilnehmer der
Kuwait Petroleum Group schuldet.
10. Preise, Fakturierung und Zahlung
10.1. Mit Ausnahme der Gebühren für die Ladevorgänge sind
die vereinbarten Preise für die Q8-electric-Dienstleistungen in der
Q8-electric-App oder gegebenenfalls in der Teilnahmebestätigung oder
den Sonderbedingungen aufgeführt.
10.2. Der Preis eines Ladevorgangs setzt sich aus mehreren Preiskomponenten
zusammen, die in der Q8-electric-App und/oder an der Ladestation angezeigt
werden. Die Preise für Ladedienstleistungen umfassen mindestens
folgende Komponenten:
a) alle geltenden Abonnementkosten;
b) den Preis, der für den betreffenden Ladevorgang berechnet wird
(dieser Preis errechnet sich je nach Ladestation entweder aus der Anzahl
kWh oder pro Ladevorgang oder auf Basis der Dauer des Ladevorgangs), wobei
es sich hierbei allgemein um eine Gebühr handelt, die an den
Eigentümer der Ladestation und den Stromanbieter gezahlt wird;
c) eine Transaktionsgebühr für die administrative Bearbeitung der
Ladekartennutzung pro Ladevorgang.
B2B
- Sofern keine anderslautende Bestimmung vorliegt, gelten die
Preisangaben zuzüglich aller Steuern, Abgaben und/oder Erhebungen
jeglicher Art sowie der eventuellen Transport-, Liefer- oder
Versicherungskosten für die betreffenden
Q8-electric-Dienstleistungen.
B2C
- Die Verbraucherpreisangaben verstehen sich in Euro inklusive aller
Steuern, Abgaben und/oder Erhebungen sowie aller obligatorischen
Kosten, die aufgrund der Q8-electric-Dienstleistungen zu zahlen sind.
10.3. KPL hat auch nach Abschluss des Vertrags das Recht, die Preise
für Q8-electric-Dienstleistungen jederzeit anzuheben, wenn sich die
Steuern erhöhen oder sonstige obligatorische Mehrkosten von
staatlicher Seite auferlegt werden.
10.4. KPL hat zudem das Recht, die Preise für die
Q8-electric-Dienstleistungen jederzeit nach Inkrafttreten dieses Vertrags
einseitig gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern.
10.5. Sofern keine anderslautende schriftliche Bestimmung vorliegt,
müssen die Zahlungen in der Zahlungsart erfolgen, die in der
Q8-electric-App (Consumers) oder auf der Plattform (Q8 Liberty, Small &
Large Business) angegeben ist.
10.6. Alle geschuldeten Zahlungen sind sofort fällig und mit einer
Kredit- oder Debitkarte zu entrichten, deren Limit die Zahlung des vollen
ausstehenden Betrags zulässt (bei Kunden der Kategorie
„Consumers"), oder innerhalb von 9 (neun) Kalendertagen ab
Rechnungsdatum gemäß den Liberty-Geschäftsbedingungen (bei
Kunden der Kategorie „Q8 Liberty, Small & Large Business"). Die
Zahlungsanweisungen können dem Teilnehmer mehrere Male im Monat in
Rechnung gestellt werden.
10.7. Wenn eine Rechnung ausgestellt werden muss, akzeptiert der
Teilnehmer, dass KPL sie ausschließlich in elektronischer Form per
E-Mail an die Adresse sendet, die in der Q8-electric-App oder in dem
Antragsformular angegeben ist, und dass er keine Rechnungen in gedruckter
Form erhält, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. KPL darf dennoch Rechnungen in gedruckter Form ausstellen.
Der Teilnehmer erkennt an, dass er für die Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften zur Annahme und Aufbewahrung von Rechnungen
verantwortlich ist.
10.8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Rechnung und jede Lastschrift
sorgfältig zu prüfen. Jede Anfechtung einer Rechnung oder
Lastschrift ist KPL innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Rechnungs- oder
Lastschriftdatum schriftlich per Einschreiben oder E-Mail an [email protected] zuzustellen.
Wird dies versäumt, gilt die Beschwerde als verspätet und
unzulässig. Ist die Beschwerde begründet, erstattet KPL alle
unrechtmäßig abgebuchten Beträge.
B2B
- Selbst wenn der Teilnehmer eine Rechnung angefochten hat, ist er
nicht berechtigt, deren Zahlung auszusetzen.
B2B -
Wenn ein Teilnehmer die geschuldeten Beträge nicht fristgerecht
zahlt, fallen kraft des Gesetzes Verzugszinsen in Höhe von 10 %
pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Datum der
vollständigen Begleichung an, ohne dass hierzu eine Mahnung
erforderlich ist. Soweit dies gesetzlich erlaubt ist, hat KPL das
Recht, eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 15 EUR zzgl. MwSt.
pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
B2C
- Wenn ein Teilnehmer die geschuldeten Beträge nicht fristgerecht
zahlt, hat KPL das Recht, dem Teilnehmer nach Ablauf von 15
Kalendertagen ab Mahnungsdatum Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz
in Rechnung zu stellen. Soweit dies gesetzlich erlaubt ist, hat KPL das
Recht, eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 15 EUR zzgl. MwSt.
pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
B2B
- Der Teilnehmer ist ausdrücklich nicht zu Aufrechnungen
berechtigt.
10.9. Wenn die Parteien bereits einen Liberty-Vertrag unterzeichnet haben,
könnte der Verbrauch der Ladedienstleistungen in den Kraftstoffkosten
inbegriffen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
11. Dauer und Beendigung des Vertrags
11.1. Der Vertrag ist unbefristet, sofern keine anderslautende Bestimmung
vorliegt. Sowohl KPL als auch der Teilnehmer haben das Recht, den Vertrag
fristlos zu kündigen, wobei dies schriftlich per Einschreiben zu
erfolgen hat. Der Vertrag ist in diesem Fall ab dem ersten Tag des
Kalendermonats nach dem Monat beendet, in dem der Einschreibebrief an die
andere Partei gesandt wurde.
B2C
- Falls KPL beschließt, den Vertrag oder die aus ihm
hervorgehenden Rechte oder Pflichten ganz oder teilweise auf ein
Mitglied der Kuwait Petroleum Group gemäß Artikel 18.4 zu
übertragen und der Teilnehmer einer solchen Übertragung nicht
zustimmt, hat er das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen,
wobei diese Kündigung schriftlich per Einschreiben zu erfolgen
hat.
11.2. Unter den folgenden Umständen hat KPL das Recht, den Vertrag
jederzeit ohne gerichtliche Intervention, ohne Mahnung und ohne Abfindung,
vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche seitens KPL, ganz oder
teilweise zu beenden:
a) wenn der Teilnehmer oder seine Karteninhaber sich nicht an eine oder
mehrere Pflichten im Rahmen dieses Vertrags halten und diese Pflichten auch
nach Ablauf von zehn Tagen ab entsprechender Mahnung per Einschreiben nicht
erfüllt haben;
b) wenn der Teilnehmer eine beliebige Zahlungspflicht während eines
angemessenen Zeitraums nach deren Fälligkeit nicht erfüllt ;
c) nach Auffassung der KPL ernsthafte Anzeichen für eine unzureichende
Zahlungsfähigkeit des Teilnehmers vorliegen
d) wenn KPL innerhalb von fünf Tagen ab Inkrafttreten dieses Vertrags
keine Einzugsermächtigung erhalten hat oder diese ausgesetzt wurde
oder ausgesetzt zu werden droht;
e) wenn es sich als unmöglich erweist, die Q8-electric-Karte an die
angegebene Lieferadresse des Teilnehmers zu senden;
f) im Falle eines Zahlungsaufschubs oder einer Zahlungseinstellung, einer
Umschuldung oder eines Vergleichs mit den Gläubigern des Teilnehmers,
der von dem Teilnehmer oder in Bezug auf den Teilnehmer erwirkt wurde, oder
im Falle von Schritten, die darauf abzielen, einen solchen Zahlungsaufschub
oder Vergleich zu erwirken, oder im Falle eines anderen Verfahrens, das in
Bezug auf den Teilnehmer gemäß einem Gesetz, einer Verordnung
oder einem Verfahren im Zusammenhang mit einer Sanierung, einem
Zahlungsaufschub oder einer Zahlungseinstellung, einer Umschuldung oder
einem Vergleich eingeleitet wurde;
g) wenn ein Antrag, eine Vorladung oder ein sonstiges Mittel zur Einleitung
eines Verfahrens bei Gericht eingereicht wird oder eine Verfügung, ein
Urteil, ein Mandamus-Beschluss oder eine sonstige Entscheidung in Bezug auf
die Liquidation, den Konkurs, die Zwangsverwaltung oder die Abwicklung des
Teilnehmers ergeht oder wenn der Teilnehmer offensichtlich
zahlungsunfähig ist;
h) wenn der Teilnehmer zahlungsunfähig ist oder für
zahlungsunfähig erklärt wurde oder als zahlungsunfähig gilt;
i) für den Fall, dass der Teilnehmer in einer Rechtsordnung ein
Ereignis erlebt oder miterlebt, das den in Artikel 11.2 ( f ) bis 11.2. (h)
genannten Ereignissen entspricht;
j) enn das vom Teilnehmer bereitgestellte Banklastschriftverfahren
eingestellt wird oder Gefahr läuft, eingestellt zu werden;
k) wenn der Teilnehmer sein nach Artikel 9 (Einkaufslimit und Kreditlimit)
festgelegtes Kreditlimit erreicht hat;
l) im Falle der betrügerischen Verwendung einer Karte oder eines
Problems, das die Sicherheit der Karte beeinträchtigt, und/oder wenn
die Q8 electric Card während eines zusammenhängenden Zeitraums
von zwölf (12) Monaten nicht verwendet wurde;
m) im Fall eines Insolvenzantrags, einer Entscheidung oder Anweisung zur
Liquidierung oder Abwicklung des Teilnehmers oder im Fall einer
offensichtlichen Insolvenz des Teilnehmers;
n) im Fall höherer Gewalt oder Imprevision während einer
ununterbrochenen Dauer von zehn Tagen;
o) wenn eine Änderung in der Kontrolle des Teilnehmers gemäß
Artikel 1711-1 des luxemburgischen Gesetzes vom 10. August 1915 über
Handelsgesellschaften, in der abgeänderten Fassung dieses Gesetzes,
eintritt oder
p) wenn sonstige Umstände eintreten, die die sofortige Beendigung des
Vertrags rechtfertigen, unter anderem - aber nicht nur - bei
Betrugsverdacht und/oder Rabattmissbrauch.
11.4. Der Teilnehmer kann aus der in diesem Artikel 11 genannten
Kündigung, dem Ausschluss und der Änderung keine Rechte
gegenüber der KPB ableiten.
11.5. Im Falle einer Imprevision verhandeln die Parteien in gutem Glauben
über eine Anpassung des Abkommens, um das Gleichgewicht zwischen den
Parteien wiederherzustellen. Die Vertragspartei, die sich auf diese
Umstände beruft, muss die andere Vertragspartei unverzüglich
unterrichten und sie auffordern, unverzüglich Verhandlungen
aufzunehmen.
12. Kundendienstleistungen
12.1. KPL hat eine Kundendienstabteilung, die sich mit allen Anfragen
und/oder Beschwerden des Teilnehmers in Zusammenhang mit den
Q8-electric-Dienstleistungen befasst. Die Kundendienstabteilung ist wie
folgt erreichbar:
· Q8 Lux (+352 (0)45 02 03 1) -
[email protected]
- www.q8.lu/electric.
12.2. KPL bemüht sich bestmöglich, alle Fragen und/oder
Beschwerden des Teilnehmers innerhalb von zwei Arbeitstagen zu prüfen.
KPL garantiert nicht, dass die Kundendienstleistungen jederzeit
störungs- und/oder unterbrechungsfrei zur Verfügung stehen.
13.1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 13.2 und im Rahmen des
Gesetzes schließt KPL jede Haftung ihrerseits für Schäden
aus, die der Teilnehmer infolge oder in Verbindung mit einem nicht
schwerwiegenden Fehler oder Irrtum seitens KPL erleidet, ungeachtet des
Umstands, ob der Schaden vertraglich oder außervertraglich entstanden
ist.
13.3. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 13.2 haftet KPL nicht
für indirekte, besondere, zufällige Schäden oder
Folgeschäden jeglicher Art, unter anderem nicht für die
Unterbrechung der Betriebstätigkeiten, für Forderungen Dritter,
für Schäden infolge der Unterbrechung von
Betriebstätigkeiten oder eines Gewinnverlusts, eines Verlusts an
Vermögenswerten oder des Verlusts eines Wettbewerbsvorteils oder
Goodwills in Verbindung mit dem Vertrag, ob vorhersehbar oder nicht,
ungeachtet sonstiger Schadensursachen, selbst wenn eine der Parteien sich
vorher der Schadensmöglichkeit bewusst war, ungeachtet der rechtlichen
Grundlage (Gesetz, Schuld, Vertrag oder andere).
13.4. Der Teilnehmer erkennt an, dass KPL keinen Einfluss auf den Zustand,
die Instandhaltung und die mögliche Nichtverfügbarkeit von
Ladestationen Dritter im Netz hat.
13.5. KPL haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer erleidet
und die sich infolge oder in Verbindung mit (i) falschen oder
unvollständigen Angaben von Seiten des Teilnehmers, (ii) Handlungen
oder Unterlassungen von Seiten des Teilnehmers und/oder (iii)
Säumnissen oder Verzügen von Seiten des Teilnehmers bei der
Reaktion auf eine Benachrichtigung, Warnung oder Information zum Zeitpunkt
der Kenntnisgabe ergeben.
13.6. Der Teilnehmer muss die Ladestation und das von KPL bereitgestellte
Material hierfür, wie beispielsweise die Q8-electric-Karten oder
Ladekabel, mit der gebotenen Sorgfalt benutzen. Der Teilnehmer ist
persönlich dafür verantwortlich, ein geeignetes Kabel zu
benutzen, das alle Anforderungen hierzu, auch die Sicherheitsvorschriften,
erfüllt.
13.7. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die KPL infolge
oder in Verbindung mit Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeiten,
groben Fahrlässigkeiten, vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug
von Seiten des Teilnehmers oder der Karteninhaber erleidet,
einschließlich der regelwidrigen Nutzung der
Q8-electric-Dienstleistungen, und erklärt sich damit einverstanden,
KPL gegen hieraus resultierende Forderungen Dritter schadlos zu halten.
13.8. Forderungen des Teilnehmers in Zusammenhang mit dem Vertrag sind
stets an KPL und nicht an ein anderes Mitglied der Kuwait Petroleum Group
zu richten, ungeachtet des Umstands, ob sich die Forderung an KPL oder an
ein anderes Mitglied der Kuwait Petroleum Group richtet.
13.9. Wenn KPL trotz der in diesem Artikel dargelegten
Haftungsausschlüsse und -einschränkungen von einem Gericht
für einen Verlust haftbar gemacht wird, der nicht durch Vorsatz oder
Betrug seitens KPL oder ihrer Beschäftigten oder Beauftragten
verursacht wurde, ist die Haftung von KPL auf 1.000 € pro Jahr und
pro Schadensfall begrenzt, der zu der Forderung geführt hat, wobei
eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis
behandelt wird.
13.10. KPL haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus einer
Handlung oder Unterlassung des Teilnehmers ergeben, mit der er gegen eine
oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Der Teilnehmer haftet
gegenüber KPL für Schäden infolge von Handlungen und/oder
Unterlassungen, mit denen er gegen Gesetzes- und/oder Vertragsbestimmungen,
unter anderem gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
verstößt.
13.11. Die Nutzung der Q8-electric-Karte, der Q8-electric-App oder der
Plattform ist nur unter Einhaltung dieses Vertrags sowie aller geltenden
Gesetze, Vorschriften und Regelungen zulässig und nur zu legalen
Zwecken erlaubt.
13.12. Insbesondere ist es dem Teilnehmer nicht gestattet:
o Informationen über die Q8-electric-App und/oder die Plattform oder
unter ihrer Verwendung zu übermitteln, zu übertragen oder zu
verbreiten, wenn diese Informationen beleidigend, anstößig,
verleumderisch oder in anderer Weise illegal sind oder sein könnten;
o die Q8-electric-App und/oder die Plattform in irgendeiner Weise zu
benutzen, in der die Rechte anderer verletzt werden oder werden
könnten;
o Software, Programmabläufe oder Geräte zu benutzen, die den
Betrieb oder die Funktionsbereitschaft der Q8-electric-App und/oder der
Plattform elektronisch oder manuell stören oder stören sollen,
unter anderem - aber nicht nur - das Hochladen oder Bereitstellen von
Dateien, die verdächtige Daten oder Viren enthalten, ungeachtet der
hierfür verwendeten Mittel.
o das Erscheinungsbild der Q8-electric-App und/oder der Plattform oder den
zugrunde liegenden Software-Code zu beschädigen, zu ändern oder
zu stören;
o Handlungen vorzunehmen, mit denen die Q8-electric-App und/oder die
Plattform oder die hiermit verbundene Infrastruktur in unzumutbarer Weise
oder unverhältnismäßig stark belastet wird;
o sich mit gleich welchem Mittel unerlaubten Zugang zu einem unserer Netze
zu verschaffen oder dies zu versuchen.
13.13. KPL haftet nicht für Verluste, die der Teilnehmer infolge oder
in Verbindung mit der Nichterfüllung oder der ausgesetzten
Erfüllung der Pflichten von KPL durch einen Fall höherer Gewalt
erleidet.
14. Geistiges Eigentum
14.1. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte
(einschließlich der Urheber-, Marken-, Datenbank- und Patentrechte) an
den Q8-electric-Dienstleistungen Eigentum von KPL und/oder ihres
Lizenzgebers sind. Der Teilnehmer erhält eine eingeschränkte,
nicht ausschließliche, widerrufbare und nicht übertragbare Lizenz
für die geistigen Eigentumsrechte an den Q8-electric-Dienstleistungen,
soweit dies zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen
unbedingt erforderlich ist.
14.2. Der Teilnehmer muss davon Abstand nehmen, gegen die geistigen
Eigentumsrechte und sonstige Rechte von KPL zu verstoßen.
14.3. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, Hinweise auf geistige
Eigentumsrechte (wie Logos und Urheberrechtsvermerke) an oder in Verbindung
mit den von KPL gebotenen Q8-electric-Dienstleistungen oder an den/der
bereitgestellten Software, Hardware, Anwendungen, Website oder
Ausrüstungen zu entfernen oder zu ändern.
14.4. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt und darf auch Dritten nicht
ermöglichen oder dazu verhelfen:
a. den Quellcode und/oder die Programmierung und/oder die Software, das
Produktdesign oder die Zusammenstellung eines Produkts (oder eines Teils
davon) oder die Dokumentation, die von oder im Auftrag von KPL
bereitgestellt wird, in irgendeiner Weise zu kopieren oder den Versuch zu
unternehmen, diese zu ändern, zu vervielfältigen,
zurückzuentwickeln ("Reverse Engineering"), zu disassemblieren
und/oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt, oder
b. eine Kopie, Adaptation, Übersetzung und/oder Ähnliches
und/oder ein abgeleitetes Werk von Inhalten eines Produkts oder Dokuments
zu gleich welchem Zweck zu erstellen, es sei denn, KPL hat hierzu die
vorherige schriftliche Genehmigung erteilt, oder
c. das Produkt in (Unter-)Teile aufzuteilen, um es Dritten ohne Genehmigung
von KPL zur Verfügung zu stellen oder zu übertragen.
Mit der Bereitstellung der Q8-electric-Dienstleistungen verarbeitet KPL als
der für die Verarbeitung Verantwortliche bestimmte - auch
personenbezogene - Daten des Teilnehmers und des Karteninhabers. KPL
hält sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an geltendes
Recht. Die beiliegende Datenschutzerklärung, die wesentlicher
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, legt dar, wie
KPL diese Daten verarbeitet.
16.1. KPL hat jederzeit das Recht, eine Bestimmung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern, hinzuzufügen oder zu
streichen.
16.2. KPL gibt die geänderten oder neuen Geschäftsbedingungen
schriftlich heraus, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von
mindestens zehn (10) Arbeitstagen. Da die Parteien die Verwendung
elektronischer Medien als Kommunikationsmittel vereinbart haben,
können geänderte oder neue Geschäftsbedingungen auch in
elektronischer Form herausgegeben werden.
16.3. Die geänderten oder neuen Geschäftsbedingungen sind ab dem
von KPL festgelegten Datum rechtswirksam und gelten ab diesem Tag als vom
Teilnehmer angenommen, sofern er KPL nicht schriftlich innerhalb der
besagten Ankündigungsfrist mitteilt, dass er die geänderten oder
neuen Geschäftsbedingungen ablehnt. Im Falle einer Ablehnung endet der
Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist automatisch, kostenlos und
ohne Abfindung.
B2C
- Mit dem Kauf von Q8-electric-Dienstleistungen (beispielsweise mittels
Ladekarte) während der Bedenkzeit im Sinne von Artikel 17
(Rücktrittsrecht) erkennt der Verbraucher an, dass er den Beginn
der Q8-electric-Dienstleistungen ausdrücklich angefordert hat.
B2C
- Der Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen ist
während einer Bedenkzeit von 14 Kalendertagen ab Inkrafttreten des
Vertrags zulässig, wobei hierzu ein entsprechend geändertes
Formular per Einschreiben oder E-Mail ( [email protected]) an KPL zu
senden ist. In diesem Fall muss der Verbraucher unverzüglich seine
Q8-electric-Karte entsprechend den Anweisungen von KPL
zurücksenden und die direkten Versandkosten hierfür selbst
bezahlen. In diesem Fall wird KPL dem Verbraucher spätestens 14
Kalendertage nach Empfang der Rücktrittsmitteilung alle erhaltenen
Zahlungen unter Verwendung derselben Zahlungsart, die auch der
Verbraucher für die ursprüngliche Zahlung verwendet hat,
zurückerstatten. Wenn der Verbraucher jedoch vom Vertrag
zurücktritt, nachdem er während der Bedenkzeit
ausdrücklich Q8-electric-Dienstleistungen (zum Beispiel
Ladedienstleistungen) in einem bestimmten Umfang abgerufen hat, muss er
für diesen Teil der Leistungen, die KPL bis zum Zeitpunkt des
Rücktritts bereits erbracht hat, zahlen. Der anteilige Betrag, den
der Verbraucher an KPL zahlen muss, errechnet sich auf Grundlage des im
Vertrag festgelegten Gesamtpreises. Wenn der Gesamtpreis sich als
überhöht erweist, muss der anteilige Betrag auf Grundlage des
Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet werden. Das
Rücktrittsrecht ist verwirkt, wenn dem Verbraucher die
Q8-electric-Dienstleistungen vor Ablauf der besagten Bedenkzeit in
Gänze erbracht wurden.
18. Allgemeines
18.5. Diejenigen Klauseln, die naturgemäß explizit oder implizit
über die Kündigung oder den Ablauf des Vertrags hinaus gelten
sollen, behalten ihre Gültigkeit, unter anderem Artikel 13
(Haftungsausschluss), 11.3.3 (Dauer und Beendigung des Vertrags), 18.1. und
18.2. (Allgemeines), wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend
ist.
18.6. Falls eine Bestimmung des Vertrags definitiv für ungültig,
rechtswidrig oder unwirksam befunden wird, werden die Parteien diese
Bestimmung, soweit sie ungültig, rechtswidrig oder unwirksam ist, nach
Möglichkeit durch eine gültige, rechtmäßige und
wirksame Klausel ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn möglichst
nahe kommt. Wenn die ungültige, rechtswidrige oder unwirksame
Bestimmung nicht rechtsgültig ersetzt werden kann, gilt sie als null
und nichtig und wird nicht länger als Bestandteil des Vertrags
betrachtet, wobei die übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon
unberührt bleiben und ihre Gültigkeit bewahren.
18.7. Der Teilnehmer kann nur dann einen Verzicht auf ein Recht oder
Rechtsmittel durch KPL im Rahmen des Vertrags oder in Verbindung mit ihm
geltend machen, wenn er eine entsprechende schriftliche, an ihn gerichtete
Erklärung von KPL vorlegen kann. Jeder Rechtsverzicht gilt jeweils nur
in dem Fall und zu dem Zweck, zu dem die Verzichtserklärung abgegeben
wurde. Ein Recht oder Rechtsmittel auf Seiten von KPL im Rahmen des
Vertrags oder in Verbindung mit ihm wird in keinem Fall dadurch
ausgeschlossen, aufgegeben oder eingeschränkt, dass (i) vor Ablauf
einer gesetzlichen Frist eine Pflicht nicht oder verspätet
erfüllt wurde; (ii) eine Pflicht nur ausnahmsweise oder teilweise
erfüllt wurde; (iii) vorher ganz oder teilweise auf ein ähnliches
Recht oder Rechtsmittel verzichtet wurde oder (iv) einer der obengenannten
Fälle in Zusammenhang mit einem anderen Recht oder Rechtsmittel
(gleicher oder anderer Art) eingetreten ist.
* *
*
Zusatz zur Datenverarbeitung für Q8 electric
Bezüglich der personenbezogenen Daten, die von Teilnehmern ohne
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, Vertretern der
Teilnehmer und/oder Karteninhabern bereitgestellt werden oder anderweitig
von Kuwait Petroleum (Luxembourg) N.V. mit Sitz in Rue de l'Industrie 12,
8069 Bertrange, UStID LU16241579, [email protected] (im Folgenden bezeichnet
als „KPL"), in seiner Eigenschaft als für die Verarbeitung
Verantwortlicher erhoben werden und in Datenbanken oder anderweitig unter
der Verantwortung von KPL gespeichert und von KPL verarbeitet werden,
verpflichtet sich KPL zur Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Schutz
personenbezogener Daten, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich der
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG („DSGVO") sowie der Folge- und
Änderungsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten (im
Folgenden zusammen bezeichnet als „Datenschutzvorschriften")
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
KPL verarbeitet personenbezogene Daten in seiner Eigenschaft als
Verantwortlicher. Der Teilnehmer haftet jederzeit vollumfänglich
für die eigene Verarbeitung personenbezogener Daten der Karteninhaber
zu seinen eigenen Zwecken. Die Leistungen, für die die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden zusammen mit einer
Online-Plattform angeboten, auf der weitere Informationen gesammelt werden
können.
Im Zusatz zur Datenverarbeitung erläutern wir nachstehend folgende
Aspekte:
- Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
- Für welche Zwecke können wir diese personenbezogenen Daten
verwenden?
- Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten?
- An wen können wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten
weitergeben?
- Wie lange speichern wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten?
- Welche Rechte haben Sie bezüglich der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten?
- An wen können Sie sich bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wenden?
Informationen nur für Teilnehmer oder Vertreter von
Teilnehmern, um den Vertrag abzuschließen
Während des Bestellvorgangs wird die KPL eine Kopie der Vorderseite
des Führerschein eines
Geschäftsführers/Geschäftsführers verlangen, der
offiziell zur Vertretung des Teilnehmers berechtigt ist.
Informationen ausschließlich für Teilnehmer mit
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und Vertreter
der Teilnehmer
Welche personenbezogenen Daten werden erfasst?
Auf der Plattform erheben wir Daten, die notwendig sind, damit wir unsere
E-Mobility-Leistungen anbieten können. Wenn Sie sich unter https://electric.q8.lu
anmelden, erheben wir bei der Registrierung sowie bei der Nutzung der
Plattform und der Anwendung bestimmte identifizierbare Angaben zu Ihrer
Person („personenbezogene Daten"), insbesondere:
(i) Angaben zur Person und Kontaktdaten (inkl. Name, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Anschrift sowie übliche Daten zu Beruf und beruflicher
Tätigkeit)
(ii) Verbrauchsdaten
(iii) Finanzdaten
(iv) Daten zu den Ladevorgängen (Ihrer Arbeitnehmer) (inkl. Ladedaten:
Ladepassnummer, Beginn und Ende, Stromverbrauch, Ladestations-ID, Ort der
benutzten Ladestation)
(v) Anmeldedaten: E-Mail-Adresse und Passwort
(vi) Standortdaten. Weiter unten im vorliegenden Zusatz finden Sie
detailliertere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten.
Wenn Sie die Q8 electric-App nutzen, wird Ihr aktueller Standort auf Ihrem
Smartphone verarbeitet, um Ihnen - wie in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erläutert - bestimmte Aspekte der Q8
electric-Leistungen sowie die Funktionen der Q8 electric-App anzubieten.
Sie können die Standortfunktion einfach einschalten, indem Sie die
Berechtigungen der Q8 electric-App in den Einstellungen Ihres Smartphones
anpassen.
Informationen für Teilnehmer ohne/mit Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit, Vertreter der Teilnehmer, Karteninhaber
und Verbraucher
Nicht personenbezogene Daten, die automatisch erfasst werden
Wenn Sie unsere Website oder Plattform besuchen, können wir
Informationen erheben, mit denen Sie nicht persönlich identifiziert
werden können. Dazu gehören beispielsweise Ihr Internetbrowser
und Ihr Betriebssystem, der Domainname der Website, die Sie zuvor besucht
haben, die Anzahl der Besuche, die durchschnittliche Zeit, die Sie dort
verbracht, und die Seiten, die Sie sich angesehen haben. Wir dürfen
diese Informationen innerhalb der Kuwait Petroleum Unternehmensgruppe zur
Analyse der Nutzung unserer Websites und zu inhaltlichen Verbesserungen
verwenden und weiterleiten.
Auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dürfen wir
diese personenbezogenen Daten verwenden?
Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden verarbeitet, wenn (Rechtsgrundlage):
· Sie uns freiwillig, nach ausreichender Information und
unmissverständlich Ihre Wünsche mitgeteilt haben.
· wir die Leistungen, die Sie angefordert haben, anbieten
(erforderlich für die Durchführung des
Vertragsverhältnisses).
· die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
erforderlich ist, insbesondere wirtschaftlicher, kaufmännischer und
finanzieller Interessen, Fortbestand des Unternehmens, Sicherheit und
Vertraulichkeit von Kundeninformationen und Produkten und Sicherheit der
digitalen und physischen Infrastruktur.
· die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
erforderlich sein kann, denen KPL aufgrund einer gesetzlichen Regelung
unterworfen ist.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den personenbezogenen
Daten, die wir verarbeiten, und den Verarbeitungszwecken der
Daten:
· Wenn Sie die Plattform nutzen, erheben wir folgende Daten:
(i) Angaben zur Person und Kontaktdaten (inkl. Name, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Anschrift sowie übliche Daten zu Beruf und beruflicher
Tätigkeit)
(ii) Verbrauchsdaten
(iii) Finanzdaten
(iv) Daten zu den Ladevorgängen (Ihrer Arbeitnehmer) (inkl. Ladedaten:
Ladepassnummer, Beginn und Ende, Stromverbrauch, Ladestations-ID, Ort der
benutzten Ladestation)
(v) Anmeldedaten: E-Mail-Adresse und Passwort
Diese Daten werden gespeichert, um Ihnen:
(i) all Ihre Ladevorgänge übersichtlich anzuzeigen
(ii) die Benutzung der Plattform zu ermöglichen
(iii) bei eventuellen Fragen oder Beschwerden zu helfen, die Sie über
die Plattform eingereicht haben. Wenn Sie sich als Teilnehmer mit einer
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit oder Vertreter des
Teilnehmers anmelden, haben Sie auch die Möglichkeit, für Ihre
Arbeitnehmer weitere Accounts zu erstellen.
· Bei der Registrierung in der Q8 electric-App erheben wir folgende
Daten: Name, E-Mail-Adresse, Kartennummer, Privatanschrift und Finanzdaten
(nur für B2C). Diese personenbezogenen Daten werden für folgende Verarbeitungszwecke verwendet:
(i) Vertragsabschluss mit Ihnen als Kunde
(ii) Anbieten von Leistungen innerhalb des Q8 electric Service
(iii) Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung der Ladevorgänge
(iv) Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug und Missbrauch
(v) Verbesserung unserer Leistungen und Produkte
· Wenn Sie eine Ladestation bei uns registrieren (nur B2B), werden
Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Daten zum Ort, an dem die Ladestation
aufgestellt wurde, und Finanzdaten von Q8 erhoben. Diese Daten werden im Rahmen der Nutzung Ihrer Ladestation sowie für die
Ausführung der von Ihnen angefragten Leistung verarbeitet.
· Wenn Sie eine Ladeinfrastruktur von uns erwerben, werden Ihr Name,
Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Adresse, die Installationsdaten für diese
Ladeinfrastruktur und Ihre finanziellen Daten von Q8 erfasst. Diese Daten
werden im Rahmen der Verkauf, der Installation und der Nutzung der
Ladeinfrastruktur sowie mit der Erbringung der von Ihnen gewünschten
Dienstleistung verarbeitet.
· Wenn Sie mit der Q8 electric-Karte eine Ladestation nutzen, werden
von uns die Sie betreffenden personenbezogenen Daten bei der Benutzung
erhoben. Diese Daten beinhalten: Ladepassnummer, Betreiber der
Ladesäule, Standortdaten und Details des Ladevorgangs (Ladepassnummer,
Beginn und Ende, Stromverbrauch, Ladestations-ID, Ort der benutzten
Ladestation). KPL nutzt diese Daten für die Rechnungsstellung
und Zahlungsabwicklung der Ladevorgänge. Zudem haben Sie die
Möglichkeit, per E-Mail oder SMS über den Verlauf Ihres
Ladevorgangs informiert zu werden.
· Wenn Sie einen Firmenwagen haben, erheben wir die Daten, die
benötigt werden, damit eine Ladestation geliefert und aufgestellt und
eine Ladekarte oder eine kombinierte Ladekarte (bei kombinierter
Kraftstoff/Elektro-Karte) für Sie ausgestellt werden kann. Diese Daten werden verwendet, um Ihre Energiekosten für das Aufladen
zuhause zu erstatten und um Sie über Ihren Verbrauch und die Benutzung
Ihrer privaten bzw. öffentlichen Ladestation zu informieren.
· Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass
er alle vorherigen, individuellen und notwendigen Zustimmungen,
Genehmigungen und Ermächtigungen von Vertretern des Teilnehmers und
Karteninhabern erhalten hat und dass er diese Personen informiert hat, um
eine solche Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch KPB
gemäß dieser Bestimmung zu ermöglichen. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, KPB von allen Verlusten freizustellen, zu schützen und
zu entschädigen, die aus dem Versäumnis des Teilnehmers, alle
individuellen und notwendigen Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen,
entstehen oder damit zusammenhängen.
· Wenn Sie die Q8 electric-App benutzen, werden folgende
personenbezogenen Daten verarbeitet:
(i) Angaben zur Person und Kontaktdaten (inkl. Name, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse, Anschrift sowie übliche Daten zu Beruf und beruflicher
Tätigkeit)
(ii) Verbrauchsdaten
(iii) Finanzdaten
(iv) Daten zu den Ladevorgängen (Ihrer Arbeitnehmer) (inkl. Ladedaten:
Ladepassnummer, Beginn und Ende, Stromverbrauch, Ladestations-ID, Ort der
benutzten Ladestation)
(v) Anmeldedaten: E-Mail-Adresse und Passwort
Diese personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken
verarbeitet:
(i) Vertragsabschluss mit Ihnen als Kunde
(ii) Anbieten von Leistungen innerhalb des Q8 electric Service für
Teilnehmer und Karteninhaber
(iii) Administrative Unterstützung durch Erstattung von
Spesenrechnungen
(iv) Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug und Missbrauch
(v) Rechnungsstellung
(vi) Verbesserung unserer Leistungen und Produkte
Wenn Sie die Q8 electric-App benutzen, wird Ihr aktueller Standort nur auf
Ihrem Smartphone verarbeitet (falls Sie die Standortfreigabe eingeschaltet
haben), um Ihnen, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erläutert, bestimmte Funktionen der Q8 electric-App anzubieten. Der
Standort wird auf dem Smartphone des Benutzers nur verarbeitet, um seinen
Standort und Ladestationen in der Nähe auf einer Karte anzuzeigen.
Diese Standortdaten werden in keiner Datenbank gespeichert. Ihre
Standortdaten werden für folgende Zwecke verwendet:
(i) Identifizierung einer Ladesäule und Aktivieren eines Ladevorgangs
in der Q8 electric-App
(ii) Rechnungsstellung (der Name der Ladestation wird auf der Rechnung
vermerkt)
(iii) Erfassung defekter Ladesäulen mit dem Kontaktformular
(iv) Anbieten einer Navigationsfunktion (Charge Point Finder)
Sie können die Standortfunktion einfach einschalten, indem Sie die
Berechtigungen der Q8 electric-App in den Einstellungen Ihres Smartphones
anpassen.
Außerdem können die Sie betreffenden personenbezogenen Daten auch
verarbeitet werden, um:
- Sie bei eventuellen Beschwerden und/oder Anmerkungen zu unterstützen
- Online-Umfragen durchzuführen, damit wir die Wünsche und
Profile unserer Kunden besser nachvollziehen können
- Ihren unternehmerischen Bedarf besser zu verstehen und unsere Produkte
und Leistungen zu verbessern
- Zu Statistik- und Archivierungszwecken
An wen können wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten
weitergeben?
Weitergabe innerhalb der Unternehmensgruppe
Als Teil der Verarbeitungstätigkeit für die oben genannten Zwecke
können die erhobenen personenbezogenen Daten an andere Unternehmen der
Unternehmensgruppe Kuwait Petroleum übermittelt werden. Für eine
solche Datenübermittlung gilt ein konzerninterner Vertrag, der einen
speziellen, vertraglich geregelten Schutz bietet, so dass
gewährleistet ist, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten
ein geeignetes, konsistentes Schutzniveau erhalten, unabhängig davon,
an welche Stelle innerhalb der Kuwait Petroleum Unternehmensgruppe sie
übermittelt werden.
Drittparteien
Im Rahmen der Leistungserbringung durch KPL über die Q8 electric-App
und die Plattform können Ihre Daten übermittelt werden an bzw.
verarbeitet werden von:
- Softwareanbieter(n)
- Plattformprovider(n)
- Unseren Ladekartenlieferanten, der auch für den Versand der Karten
an die von Ihnen gewählte Lieferanschrift zuständig ist
- Kundenservice
- Navigationsserviceanbieter
- Installateure von Ladeinfrastruktur
KPL kann die personenbezogenen Daten von Teilnehmern, Vertretern des
Teilnehmers und Karteninhabern außerdem übermitteln an:
(i) Behörden oder andere Dritte auf behördliche Aufforderung,
sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Ermittlung oder
Kontaktierung oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen die betreffende
Person erforderlich ist,
(ii) Dritte, denen KPL seinen Geschäftsbereich oder seine Aktiva ganz
oder teilweise verkaufen oder übertragen könnte, woraufhin sich
die Vertreter der Teilnehmer und Karteninhaber mit Fragen bezüglich
der Verarbeitung ihrer Daten an jenen Dritten wenden können,
(iii) Anbieter von Datenspeicher- und Plattformdiensten,
(iv) Anbieter von IT-Support-Dienstleistungen,
(v) Anbieter von Kommunikations- und Verwaltungsdiensten oder Dritte, die
die Vorgänge auf Rechnung von KPL verwalten, einschließlich
Dienstleistern für die (elektronische) Rechnungsstellung und/oder
Dienstleistern, die möglicherweise die Daten auf Weisung von KPL zu
den oben genannten Zwecken erheben und/oder verarbeiten,
(vi) Gerichtsvollzieher und/oder Anwälte.
KPL gewährleistet, dass diese Empfänger nur zu den
personenbezogenen Daten Zugang erhalten, die für die Verarbeitung
relevant, adäquat und erforderlich sind.
KPL kann solche Daten im Rahmen des Verkaufs des gesamten
Geschäftsbereichs oder eines Teils davon oder der Übertragung
eines Geschäftes auf Aufforderung oder in ähnlichen Fällen
auch an Dritte oder an Justizbehörden oder andere zuständige
Behörden weitergeben.
Internationale Übermittlung
KPL übermittelt personenbezogene Daten grundsätzlich nur in
Länder des EWR oder Länder außerhalb des EWR, für die
ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gilt. In
anderen Fällen gewährleistet KPL, dass geeignete Maßnahmen
für die internationale Übermittlung ergriffen werden, zum
Beispiel Mustervertragsbestimmungen oder andere geeignete Mechanismen
(abhängig von der konkreten Situation), die den DSGVO-Anforderungen
zur Gewährleistung eines adäquaten Schutzes entsprechen. Weitere
Informationen zu den ergriffenen geeigneten Maßnahmen erteilen wir
Ihnen gerne, wenn Sie uns unter den Kontaktdaten am Ende des vorliegenden
Zusatzes kontaktieren.
Links zu anderen Websites
Die Plattform und die Q8 electric-App können Links zu anderen Websites
enthalten, die nicht von Q8 kontrolliert, verwaltet oder gepflegt werden.
Für die Datenschutzrichtlinien anderer Websites oder deren Umsetzung
können wir nicht haftbar gemacht werden, selbst wenn:
- Sie über einen Link auf unserer Plattform oder der Q8 electric-App
Zugang zur Website der Drittpartei erhalten haben oder
- Sie über einen Link auf der Website der Drittpartei auf die
Plattform und die Q8 electric-App weitergeleitet wurden.
Wir empfehlen Ihnen, immer die Datenschutzrichtinien zu lesen, wenn Sie
eine Website besuchen, und sich an den Inhaber oder Betreiber zu wenden,
falls Sie Fragen oder Anmerkungen dazu haben.
Wie lange speichern wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten?
Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert,
wie Sie ein aktiver Q8 electric-Kunde sind. Anschließend speichern wir
Ihre Daten maximal 5 Jahre zu Archivierungszwecken und Betrugserkennung.
Die Daten zu den Ladevorgängen werden lediglich 1 Jahr gespeichert.
Welche Rechte haben Sie bezüglich der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten?
Im Rahmen der Datenschutzvorschriften haben Sie unter bestimmten
Voraussetzungen ein Auskunftsrecht über die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Ergänzung
und/oder Löschung fehlerhafter Daten und ggf. das Recht auf Widerruf
Ihrer Einwilligung.
Auf der Plattform und in der Q8 electric-App können Sie bestimmte
Daten Ihres Accounts selbst ändern, wenn Sie das wünschen.
Wenn Sie ein oder mehrere Rechte ausüben möchten und dies nicht
selbst auf der Plattform oder in der Q8 electric-App tun können,
informieren Sie uns bitte per Mail an [email protected]. Wir werden in diesem
Fall die erforderlichen Schritte veranlassen, zum Beispiel:
- Ihnen eine Kopie der Daten zukommen lassen, die Sie uns zur
Verfügung gestellt haben
- Fehler in den uns vorliegenden Daten berichtigen
- Daten löschen, für die keine Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung mehr besteht
Außerdem haben Sie in bestimmten Fällen das Recht, der Nutzung
und Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu
widersprechen. Sie können uns auch jederzeit bitten, die Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten einzuschränken,
beispielsweise während der Prüfung einer Beschwerde.
Außerdem haben Sie auch das Recht, jederzeit aufgrund eines
berechtigten Interesses gegen die Verarbeitung einschließlich des
Profilings Widerspruch einzulegen, es sei denn, unsere Gründe der
Verarbeitung überwiegen die Einschränkung Ihrer Rechte und
Freiheiten.
Die Ausübung Ihrer Rechte unterliegt bestimmten Einschränkungen,
zum Beispiel dem Schutz des öffentlichen Interesses (z. B.
Verhinderung oder Aufdeckung von Betrug). Falls Sie eines dieser Rechte
ausüben, werden wir Ihr Anliegen prüfen und nach Möglichkeit
binnen eines Monats antworten. Für „wiederholte Anfragen",
„offensichtlich unbegründete oder übertriebene Anfragen"
oder „zusätzliche Kopien" können wir eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Sollten Sie mit unserer Nutzung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten nicht zufrieden oder mit unserer Antwort auf die Ausübung eines
der oben genannten Rechte nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht,
Beschwerde bei der der für Sie zuständigen
Datenschutzbehörde einzulegen.
Datenschutzbehörde
National Commission for Data Protection
15, Boulevard du Jazz
L-4370 Belvaux
Tél. : (+352) 26 10 60 -1
Innerhalb der gesetzlichen Grenzen haben Sie ferner das Recht, die Sie
betreffenden personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen zu
übertragen (Datenübertragbarkeit).
Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, die vorliegenden Richtlinien bei Bedarf zu
ändern, beispielsweise zur Umsetzung gesetzlicher Änderungen und
neuer Praktiken und Verfahren oder Anforderungen der
Aufsichtsbehörden. Unter diesem Link finden Sie immer die aktuellste
Version. Der vorliegende Zusatz zur Datenverarbeitung wurde zuletzt
geändert am 11 Januar 2022. Wir versichern Ihnen, Sie über
wesentliche Änderungen der Datenschutzrichtlinien in Kenntnis zu
setzen.
An wen können Sie sich bei weiteren Fragen oder Anmerkungen
wenden?
Sollten Sie Fragen haben oder nähere Auskünfte wünschen,
können Sie mailen an [email protected].
Sie können sich auch postalisch unter folgender Anschrift an uns
wenden:
Kuwait Petroleum (Luxembourg) N.V.
z. Hd. Datenschutzbeauftragter
Rue de l'industrie 12,
8069 Bertrange